AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung Januar 2016 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) der Franzesruh s.r.o.
I Allgemeines
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) gelten für den Verkauf von Produkten der Franzesruh s.r.o. gegenüber Kunden von Franzesruh s.r.o.
II. Vertragsschluss
1. Franzesruh s.r.o. ´s Prospekte, Produktbeschreibungen, Preislisten, Kostenvoranschläge und sonstige Verkaufs- oder Produktinformationen sind unverbindlich und ohne ausdrückliche Einbeziehung nicht Gegenstand von Verträgen
zwischen Future Photo und dem Kunden.
2. Ein Vertrag zwischen Franzesruh s.r.o. und dem Kunden kommt erst durch Franzesruh s.r.o. ´s Annahme einer Bestellung des Kunden zustande.
3. Der Kunde muss Bestellungen unter Angabe von (Modell, Bestellmenge, Gesamtpreis, gewünschtem Liefertermin und weiterer Angaben, die Franzesruh s.r.o. als erforderlich bezeichnet oder die Franzesruh s.r.o. und der Kunde ausdrücklich vereinbart haben, vornehmen. Bestellungen des Kunden sind ab Zugang bei Future Photo über einen Zeitraum von 14 Tagen verbindlich, Bei mündlichen Bestellungen des Kunden gilt Franzesruh s.r.o. ´s schriftliche Annahmebestätigung oder Rechnung als Nachweis über den Inhalt der Bestellung.
4. Franzesruh s.r.o. kann Bestellungen des Kunden schriftlich oder in anderer Form, beispielsweise durch Lieferung annehmen.
5. Franzesruh s.r.o. nimmt Bestellungen des Kunden nur unter Geltung dieser AVB an. Diese AVB sind abschließend, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für den Enzelfall müssen Anderungen und Ergänzungen dieser AVB nur ausdrücklich und schriftlich vereinbard werden. Zukünftige mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Franzesruh s.r.o. Geschäftsbedingungen des Kunden binden Franzesruh s.r.o. nicht. Franzesruh s.r.o. ´s Annahme einer Bestellung des Kunden gilt nicht als Einverständnis mit der Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Abreden. In jedem Fall gilt die Entgegennahme von Lieferungen durch den Kunden als Einverständnis zur ausschließlichen Geltung dieser AVB.
III. Preise
Es gelten die bei Annahme einer Bestellung jeweils gültigen Franzesruh s.r.o. Listenpreise zuzüglich Umsatzsteuer soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die jeweils geltenden Franzesruh s.r.o. Listenpreise weisen in der Regel Stückpreise ohne Umsatzsteuer, Transport- und sonstige Nebenkosten aus.
IV. Zahlungen
1. Jede Lieferung von Franzesruh s.r.o. verpflichtet den Kunden zur Zahlung des Kaufpreises für diese Lieferung.
2. Soweit keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden, sind die von Franzesruh s.r.o. gestellten Rechnungen 30 Tage nach dem Kalenderdatum der Rechnungsstellung fällig, ohne Skonto und andere Rechnungsabzüge.
3. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, schuldet er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4. Darüber hinaus ist der Kunde im Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet, auf Verlangen von Franzesruh s.r.o. alle unbezahlten Rechnungen für bereits gelieferte Produkte umgehend zu begleichen, soweit sie aus demselben (Rahmen-)Vertragsverhältnis stammen. Dies gilt auch, wenn Tatsachen bekannt werden, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder zu der unmittelbar bevorstehenden Einstellung von Zahlungen des Kunden führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn hinsichtlich des Vermögens des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des lnsolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn Zwangsollstreckungsmaßnahmen nicht unbedeutenden Umfangs gegen Teile des Vermögens des Kunden eingeleitet werden. Im Falle des Zahlungsverzuges oder in den in den Sätzen 2 und 3 geschilderten Fällen ist Franzesruh s.r.o. des Weiteren berechtigt, Lieferungen an den Kunden nur noch gegen Vorauszahlung vorzunehmen und vorbehaltlich sonstiger Rechte nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist (soweit diese nicht nach den gesetzlichen Regelungen entbehrlich ist) vom Vertrag zurückzutreten.
5. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten sind, von Franzesruh s.r.o. ausdrücklich anerkannt wurden oder die rechtskräftig festgestellt worden sind.
V. Verpackung
Franzesruh s.r.o. liefert die bestellten Produkte in handelsüblichen Verpackungen. Andere als handelsübliche Verpackungen oder Sonderverpackungen verwendet Franzesruh s.r.o. nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Kunden.
VI. Lieferung
1. Franzesruh s.r.o. liefert die vom Kunden bestellten Produkte ab dem jeweils von Franzesruh s.r.o. bestimmten Warenlager.
Franzesruh s.r.o. ist berechtigt. Teillieferungen durchzuführen, sofern dies nicht den angemessenen wirtschaftlichen und für Franzesruh s.r.o. erkennbaren Interessen des Kunden entgegensteht.
2. Lieferzeiten und -termine sind unverbindlich.
3. Franzesruh s.r.o. versichert Lieferungen auf eigene Kosten bis zum vertraglich bestimmten Versandempfänger gegen die üblichen Transportrisiken. soweit Franzesruh s.r.o. nicht etwas Anderes mitgeteilt hat.
4. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, ist Franzesruh s.r.o. berechtigt, die bestellten Produkte auf Kosten des Kunden zu lagern oder die bestellten Produkte weiterzuveräußern. Die Weiterveräußerung der bestellten Produkte muss dem Kunden zuvor angekündigt bzw. angedroht werden. Der Kunde ist im Fall der Weiterveräußerung verpflichtet, Franzesruh s.r.o. die Differenz zwischen Verkaufspreis und Wiederverkaufspreis zu erstatten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch Franzesruh s.r.o. , insbesondere die Erstattung von Lagerkosten oder Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
VII. Gefahrübergang
1. Bei Versand des Produktes an den Kunden geht die Gefahr mit der Übergabe des Produktes an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Franzesruh s.r.o. die Kosten der Transportversicherung oder des Transports übernimmt.
2. Bei vereinbarter Abholung des Produktes durch den Kunden geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn der Kunde nach Mitteilung, dass das Produkt zur Abholung bereit steht, das Produkt nicht in angemessener Zeit abholt.
VIII Software
1. Alle Rechte an der Software verbleiben bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. den in den Lizenzbedingungen genannten Dritten.
2. Die erlaubten und nicht erlaubten Nutzungen der Software und sonstige Nutzungsbedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Lizenzbedingungen für Endnutzer oder sonstigen Bedingungen, die mit der Software geliefert werden oder sonst anwendbar sind (“Lizenzbedingungen“). Software wird nur unter Geltung der Lizenzbedingungen geliefert und zur Nutzung überlassen. Dies gilt auch, wenn der Kunde kein Endnutzer der Software ist.
3. Nachfolgende Bedingungen gelten (1), wenn Software ohne Lizenzbedingungen geliefert wird oder (2), wenn Software mit Lizenzbedingungen geliefert wird insoweit, als die folgenden Bedingungen den Lizenzbedingungen nicht widersprechen:
a) Der Kunde wird die Software nur in der Form, in der sie geliefert wurde, und nur zusammen mit dem bestellten Produkt nutzen oder weitergeben.
4. Bei einem Verstoß gegen eine der vorgenannten Bedingungen ist Franzesruh s.r.o. berechtigt, die Lizenz für die Software mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
IX Lizenzen
1. Alle Rechte an der Software verbleiben bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. den in den Lizenzbedingungen genannten Dritten.
2. Die erlaubten und nicht erlaubten Nutzungen der Software und sonstige Nutzungsbedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Lizenzbedingungen für Endnutzer oder sonstigen Bedingungen, die mit der Software geliefert werden oder sonst anwendbar sind (“Lizenzbedingungen“). Software wird nur unter Geltung der Lizenzbedingungen geliefert und zur Nutzung überlassen. Dies gilt auch, wenn der Kunde kein Endnutzer der Software ist.
3. Nachfolgende Bedingungen gelten (1), wenn Software ohne Lizenzbedingungen geliefert wird oder (2), wenn Software mit Lizenzbedingungen geliefert wird insoweit, als die folgenden Bedingungen den Lizenzbedingungen nicht widersprechen:
a) Der Kunde wird die Software nur in der Form, in der sie geliefert wurde, und nur zusammen mit dem bestellten Produkt nutzen oder weitergeben.
4. Bei einem Verstoß gegen eine der vorgenannten Bedingungen ist Franzesruh s.r.o. berechtigt, die Lizenz für die Software mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Das gelieferte Produkt („Vorbehaltsware“) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich eines etwaigen Kontokorrentsaldos, Franzesruh s.r.o. ´s Eigentum. Dies gilt auch für den Einbau der Vorbehaltsware in andere Produkte oder bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware. Insoweit wird Franzesruh s.r.o. im Verhältnis des Produktwerts zum Wert der neuen Sache Miteigentümer der neuen Sache.
2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware ohne Franzesruh s.r.o. ´s vorherige schriftliche Zustimmung weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Pfändungen und Beschlagnahmungen durch Dritte muss der Kunde gegenüber Franzesruh s.r.o. unverzüglich anzeigen.
3. Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Franzesruh s.r.o. kann diese Ermächtigung insbesonder im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden widerrufen.
4. Der Kunde tritt Franzesruh s.r.o. bereits jetzt alle ihm aus der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten als Sicherheit für die Vorbehaltsware ab. Die abgetretener Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherheit wie die Vorbehaltware.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises trotz Nachfristsetzung, ist Franzesruh s.r.o. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen.
Die Nachfristsetzung ist in den gesetzlich bestimmten Fällen entbehrlich, insbesondere bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden (z. B. im Fall von Pfändungen).
Franzesruh s.r.o. kann ferner die Abtretung der Forderungen den Drittschuldnern anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.
Der Kunde verpflichtet sich Franzesruh s.r.o. oder seinen Beauftragten den Zutritt zu seinen Räumen und die Besitznahme zu gestatten.
6. Der Kunde ist verpflichtet, Franzesruh s.r.o. auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Kunde Franzesruh s.r.o. unverzüglich zu unterrichten und bei der Geltendmachung von Franzesruh s.r.o. ´s Rechten zu unterstützen, insbesondere seinerseits die die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung von Franzesruh s.r.o. ´s Rechten zu ergreifen. Die Kosten, die Franzesruh s.r.o. für die berechtigte Geltendmachung von Rechten gegenüber Dritten entstehen, trägt der Kunde.
7. Der Kunde ist verplichtet, die Vorbehaltsware nach den Grunsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern und pfleglich zu behandeln. Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware an Franzesruh s.r.o. ab.
XI. Mängelhaftung
1. In einem Fall der Mängelhaftung kann Franzesruh s.r.o. auf eigene Kosten wahlweise die Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz leisten. Bei wiederholt fehlgeschlagener Mängelbeseitigung ist der Kunde zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Die Mängelhaftungsbedingungen des Produkt Herstellers sind ausdrücklich vorrangig gültig und in ihrer jeweiligen Fassung anzuwenden.
2. Die Mängelbeseitigung führt nicht zu einer Verlängerung der Verjährungszeit und stellt ohne Franzesruh s.r.o. ´s ausdrückliche Erklärung kein Anerkenntnis im Sinn von § 212 Abs. f Nr. 1 BGB dar. Gewährleistungsansprüche gegen Franzesruh s.r.o. verjähren innerhalb von 1 2 Monaten, wobei §§ 2D2 Abs. 1 ‚ 435 Abs. 3, 475 Abs. 2 und 479 BGB unberührt bleiben.
3. Voraussetzung der Mängelhaftung ist, dass das fehlerhafte Produkt nach Wahl von Franzesruh s.r.o. entweder von Franzesruh s.r.o. (oder von einem von Franzesruh s.r.o. beauftragten Dritten) bei dem Kunden, bei Franzesruh s.r.o. oder bei einem von Franzesruh s.r.o. benannten Dritten überprüft werden kann oder an Franzesruh s.r.o. zurückgesandt wird. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Franzesruh s.r.o. über.
4. Die Mängelhaftung ist u.a. ausgeschlossen für Mängel, die entstanden sind durch (1) normalen Verschleiß, z. B. von Batterien, Akkumulatoren; (2) Veränderungen der Produkte; (3) nicht fachgerechte und/ oder nicht autorisierte Handlungen oder Reparaturen an den Produkten; (4) Transport, unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Verwendung der Produkte, (5) Nutzung der Produkte entgegen der Bedienungsanleitung, (6) Defekte des Systems, in das die Produkte eingebaut wurden, und / oder (7) höhere Gewalt.
5. Für Haftungsfragen und Schadensersatzsansprüche gilt des Weiteren Ziffer XIII dieser AVB.
XII. Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Der Kunde muss die Produkte unverzüglich nach Lieferung durch Franzesruh s.r.o. auf Mängel untersuchen.
2. Ansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel wie Falschlieferung, sichtbare Schäden oder unrichtige Produktmengen ünd unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen nach Zugang der Lieferung, schriftlich geltend zu machen. Danach kann der Kunde wegen solcher Mängel gegenüber Franzesruh s.r.o. keine Ansprüche mehr geltend machen.
3. Ansprüche des Kunden wegen verdeckter Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Entdeckung, innerhalb von 12 Monaten ab Zugang der Lieferung beim Kunden, schriftlich gegenüber Franzesruh s.r.o. geltend zu machen. §§ 43ff Abs. 3 und 479 BGB bleiben unberührt.
XIII. Rückgriff
1. Sollte der Kunde im Sinne des § 47ff Abs. 1 BGB gegenüber seinem Abnehmer zur Mängelhaftung zwingend verpflichtet sein, und sollte Franzesruh s.r.o. gemäß § 47ff BGB zum Rückgriff zwingend verpflichtet sein, hat der Kunde Franzesruh s.r.o. spätestens innerhalb von 5 Werktagen über die Inanspruchnahme zu informieren und Franzesruh s.r.o. die Gelegenheit zu geben, die Ansprüche des Abnehmers zu prüfen oder gegebenenfalls zu befriedigen.
2. Der Kunde kann keine Rückgriffsansprüche im Sinne des § 47ff BGB geltend machen für Mängelhaftung, die durch die jeweilige Herstellergarantie abgedeckt sind.
3. Äußerungen des Kunden oder seiner Gehilfen, insbesondere in seiner Werbung oder Prospekten oder sonstige Vereinbarungen des Kunden mit seinem Abnehmer, können keine Mängel darstellen, die zum Rückgriff gegen Franzesruh s.r.o. berechtigen oder eine sonstige Haftung für Franzesruh s.r.o. begründen.
4. Sämtliche Aufwendungen im Sinne des § 478 BGB, die bei rechtzeitiger und vollumfänglicher Inanspruchnahme der Sony oder Franzesruh s.r.o. Vertragswerkstätten und der entsprechenden Logistik hätten vermieden werden können, werden von Franzesruh s.r.o. nicht ersetzt.
XIV. Erklärungsfristen für den Käufer
Ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ist er verpflichtet, sich binnen 5 Werktagen zu erklären, ob und in welcher Weise er von diesen Rechten Gebrauch machen wird. Erklärt er sich nicht fristgerecht oder besteht er auf Leistung, ist er zur Ausübung dieser Rechte erst nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt.
XV. Höhere Gewalt
Franzesruh s.r.o. haftet nicht für Leistungshindernisse oder -verzögerungen bei höherer Gewalt. Dies umfasst sämtliche unvorhergesehenen und außerhalb von Franzesruh s.r.o. ´s Einwirkungsbereich liegenden Umstände, beispielsweise Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streiks und Aussperrung.
Dies gilt unabhängig davon, ob solche Umstände bei Franzesruh s.r.o. oder den Lieferanten von Franzesruh s.r.o. oder bei deren Zulieferern eintreten. Solange diese Leistungshindernisse oder -verzögerungen andauern, ist Franzesruh s.r.o. von seiner Leistungsverpflichtung befreit. Dauern die Leistungshindernisse oder Verzögerungen länger als 30 Tage in Folge, ist sowohl der Kunde als auch Franzesruh s.r.o. berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten.
XVI. Schlussbestimmungen
1. Franzesruh s.r.o. behält sich die Rechte und das (geistige) Eigentum an allen von Franzesruh s.r.o. angefertigten Abbildungen, Zeichnungen, Modellen, Mustern, Kalkulationen und sonstigen, insbesondere als „vertraulich“ bezeichneten, Unterlagen vor. Entsprechendes gilt für die Urheber- und sonstigen Schutzrechte der jeweiligen Rechteinhaber. Zur Weitergabe an Dritte und/ oder zur Vervielfältigung bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Franzesruh s.r.o. .
2. Soweit Franzesruh s.r.o. gesetzlich verpflichtet ist, Verpackungen zurückzunehmen und/ oder zu entsorgen, nimmt Franzesruh s.r.o. die Rücknahme nach eigenem Ermessen durch ein flächendeckendes Entsorgungssystem oder durch einen beauftragten Dritten vor.
3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Franzesruh s.r.o. die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für Franzesruh s.r.o. ´s eigene geschäftliche Zwecke verwendet.
5. Die Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AVB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AVB oder die AVB insgesamt nicht.
6. Franzesruh s.r.o. ist berechtigt, diese AVB zu ändern (Neufassung). Franzesruh s.r.o. wird den Kunden auf die Neufassung, z. B. durch einen Rechnungsvermerk, hinweisen. Widerspricht der Kunde nach Zugang der Neufassung nicht innerhalb von einer Woche, gilt die Neufassung für alle Bestellungen ab dem Datum des Zugangs der Neufassung beim Kunden.
7. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen unter diesen AVB und dieser AVB selbst bedürfen der Schriftform.
Entsprechendes gilt für die Anderung dieser Ziffer XVI. 7. dieser AVB.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Nové Město pod Smrkem. Franzesruh s.r.o. ist berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
8. Es gilt das Recht der Tschechischen Republik unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.